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   OLG Hamm, 31.08.2016 - 31 U 132/15   

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https://dejure.org/2016,60808
OLG Hamm, 31.08.2016 - 31 U 132/15 (https://dejure.org/2016,60808)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.08.2016 - 31 U 132/15 (https://dejure.org/2016,60808)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. August 2016 - 31 U 132/15 (https://dejure.org/2016,60808)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht einer vermögensverwaltenden BGB -Gesellschaft zum Widerruf eines Darlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    VerbrKrG § 1 Abs. 1 ; VerbrKrG § 7 Abs. 1
    Recht einer vermögensverwaltenden BGB -Gesellschaft zum Widerruf eines Darlehensvertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bochum, 28.05.2015 - 1 O 192/14

    Anforderungen an die Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehens im Fall einer

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2016 - 31 U 132/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.05.2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum (Az. I-1 O 192/14) wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das am 28.05.2015 verkündete Urteil der ersten Zivilkammer des Landgerichts Bochum, Az. 1 O 192/14, abzuändern und wie folgt zu erkennen:.

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2016 - 31 U 132/15
    Zwar verweist die Klägerin im Ausgangspunkt zutreffend darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verwaltung eigenen Vermögens durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unabhängig von der Höhe der verwalteten Werte keine gewerbliche Tätigkeit ist (vgl. BGH, BKR 2002, 26).
  • OLG Hamm, 26.10.2015 - 31 U 85/15

    Abgrenzung von Verbraucher und Unternehmer bei der Aufnahme eines Darlehens

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2016 - 31 U 132/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats erfordert die kontinuierliche Verwaltung von Mietverhältnissen über 23 Wohn- und 2 Gewerbeeinheiten regelmäßig die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation (Urteil vom 26.10.2015 - Az. 31 U 85/15 = BeckRS 2016, 03249 Tz. 23).
  • OLG Hamm, 21.02.2013 - 28 U 224/11

    Anwaltshonorar; Verwirkung; Verjährung; Pflichten eines "Stempelanwalts";

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2016 - 31 U 132/15
    Das gilt allerdings nur so lange, wie die Verwaltung eigenen Vermögens nicht gewerblichen Zwecken dient und / oder nicht den für eine auch nur partielle unternehmerische Tätigkeit erforderlichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand erfordert (vgl. OLG Hamm, BeckRS 2013, 05754 m. w. N.).
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